Mit den besten Wünschen zum Opferfest - Kurban bayraminiz mübarek olsun!
Anlaesslich des vom 22. - 25. Februar stattfindenden islamischen
Opferfestes Kurban Bayrami, zu welchem ueberwiegend Schafe
betaeubungslos durch Ausbluten getoetet werden, weist der
Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte
auf die Erfordernisse der bestehenden Rechtslage hin.
Zwar raeumt das so genannte Schaecht-Urteil des Bundesverfassungs-
gerichtes vom 15. Januar diesen Jahres den in Deutschland lebenden
Muslimen das Schaechten nach islamischen Vorschriften unter
bestimmten Bedingungen ein, das bedeutet aber keinesfalls eine
generelle Erlaubnis, sondern die Beachtung enger rechtlicher
Grenzen. So darf jedes Schaechten nur nach sorgfaeltiger Pruefung
und Genehmigung ausschliesslich von anerkannten muslimischen
Metzgern durchgefuehrt werden. So genannte Hinterhofschaechtungen
sind und bleiben nach dem Tierschutzgesetz rechtswidrig.
Der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte
weist daher darauf hin, dass es gerade die Aufgabe aller verantwort-
lichen in Deutschland niedergelassenen muslimischen Organisationen
ist, ihre Glaubensangehoerigen darueber zu unterrichten und jede
andere Schaechtungsart zu unterbinden.
Der Verband betont, dass das Anerkennen gegenseitiger Wertvor-
stellungen ein unverzichtbarer Bestandteil jeglicher Integration
ist. So kann es fuer die deutsche Bevoelkerung sogar ein positives
Element der Toleranz sein, wenn Muslime auf das Schaechten ver-
zichten. Zumal der Verzicht auf geschaechtetes Fleisch fuer im
Ausland lebende Muslime keinen Bruch mit der Religion darstellt,
wie auch Islam-Experten bestaetigen. Darueber hinaus werde die
vorherige Betaeubung der Tiere durch Elektroschock von einem
Grossteil muslimischer Mitbuerger als den heiligen Vorschriften
des Koran gemaess angesehen.
Damit die Rechtsgueter des Tierschutzgesetzes durch richterliche
Entscheidungen nicht noch weiter relativiert werden koennen, gehen
die Forderungen der Tierrechtler weiter:
"Die Anerkennung und der Schutz der Tiere als leidensfaehige Mit-
geschoepfe muss ein unverzichtbares gemeinsames Anliegen aller
Kulturen und Religionen im Rahmen einer Sozialgemeinschaft sein
und es ist daher kollektive Aufgabe, Tieren grundlegende moralische
Rechte einzuraeumen. Die Verankerung des Tierschutzes in nationalen
Verfassungen bildet hierfuer die rechtliche Basis", so Dr. jur.
Eisenhart von Loeper, Vorsitzender des Verbandes. Um diesem
Anliegen "Tierschutz ins Grundgesetz" noch in dieser Legislatur-
periode zum Erfolg zu verhelfen, hat der Bundesverband der Tier-
versuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte ein Aktionsbuendnis
mit dem Deutschen Tierschutzbund geschlossen und eine bundesweite
Kampagne gestartet. Denn voraussichtlich im Mai wird der Bundestag
darueber entscheiden, ob Tierschutz in Deutschland endlich Verfas-
sungsrang erhaelt.
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der infodienst:
Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V.
eMail: infodienst@tierrechte.de Internet: http://tierrechte.de/
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Aileen@gedichteboard.de