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Diese Aussage bezog sich sicherlich auf die frühere Fassung des Grundgesetzes. Die "Väter" des Grundgesetzes haben höchstselbst in die Präambel des Grundgesetzes geschrieben, daß es sich dabei im ein Provisorium handelt! Und zwar weil sie 1949 den Zustand von Deutschland, geteilt in eine -damals neu gegründete- Bundesrepublik Deutschland und eine sowjetische Besatzungszone -später dann Deutsche Demokratische Republik- als ein Provisorium ansahen. Das war auch der Grund, warum das Grundgesetz nicht Verfassung heißt wie in allen anderen Ländern üblich. Die Verfassungsväter haben dann zum Glück recht behalten und nach der Wiedervereinigung hat eine Diskussion stattgefunden, ob das Grundgesetz in Verfassung umbenannt werden sollte. Nun, es ist dann beim Grundgesetz geblieben...
Aber in der dann gültigen Fassung wurde die Präambel dahingehend geändert, daß die Deutschen in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben und daß damit das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt. Durch diese Änderung wurde also der frühere provisorische Charakter des Grundgesetzes in einen endgültigen umgewandelt. Insofern war dieser FDP-Politiker also nicht mehr auf der Höhe der Zeit...
Es gibt nur noch wenige Zeitzeugen, die 1949 miterlebten, wie der Parlamentarische Rat auf dem "Rittersturz", einem Hotel bei Koblenz auf den Rheinhöhen, tagte und das Grundgesetz auf Geheiß der alliierten Besatzungsmächte beriet und entwarf. Es sind einige interessante Details überliefert, deren man sich heute erinnern sollte, wenn es seitens unserer Politiker wieder, zum wievielten Male (?) heißt, das Grundgesetz müsse "entsprechend" geändert werden.
Zunächst einmal, was heißt und bedeutet eigentlich das Grundgesetz. Es wurde damals so genannt, weil es ja noch keine Verfassung sein konnte, nachdem Deutschland geteilt war. Es war also und das ist es leider, warum darüber wird noch zu berichten sein, bis auf den heutigen Tag, ein Provisorium und keine Verfassung im üblichen staatsrechtlichen Sinne. Verfassungen müssen nämlich vom Volk durch ein Referendum erst in den Verfassungsrang erhoben werden. Grundgesetz heißt aber auch, dass alle späteren und weiteren gesetzgeberischen sowie regierungsamtlichen Maßnahmen darauf fußen müssen, das Grundgesetz also die Grundlage allen staatlichen Handelns sein muss und infolgedessen auch nicht dauernd geändert werden kann. Die US-amerikanische Verfassung wurde noch nie geändert.
Den provisorischen Charakter des Grundgesetzes manifestieren auch die Unterschriften der damaligen drei Hochkommissare der Besatzungsmächte, A. Francois-Poncet (Frankreich), John McCloy (USA) und B. H. Robertson (Großbritannien), mit denen am 21. September 1949, nachdem das Grundgesetz am 8. Mai 1949 verabschiedet worden war, das Besatzungsstatut und damit die Militärregierung neben der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurde. Diese merkwürdige Zweigleisigkeit endete erst mit dem 2+4-Vertrag nach der Teilvereinigung BRD und DDR 1990.
Der bedeutungsvolle Schlussartikel 146 des Grundgesetzes wurde damals vom Parlamentarischen Rat gegen schärfsten Widerstand - warum wohl? - der Besatzungsmächte ins Grundgesetz aufgenommen, aber bis heute nicht umgesetzt! Dieser Artikel schreibt nämlich ein Referendum vor, mit dem eigentlich nach der Wiedervereinigung alle Deutschen über das Grundgesetz hätten abstimmen müssen. Der Schlussartikel 146 terminiert nämlich das Grundgesetz auf den Tag, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Interessanterweise wurde der Artikel 146 nach der Teilvereinigung durch einen eingefügten Halbsatz (kursiv) wie folgt ergänzt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Es war der Ex-CDU-Vorsitzende Schäuble, der anlässlich einer nach der Teilvereinigung nur kurz tagenden Verfassungskommission diesen wichtigen Schlussartikel aus dem Grundgesetz streichen lassen wollte. Er hat auch verhindert, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung abgelöst wurde und hat damit dem deutschen Volk ein wichtiges Grundrecht, nämlich sich eine Verfassung zu geben, vorenthalten. Wenn das kein Verfassungsbruch ist? Und so ein Verfassungs(ver)brecher soll nun auf Wunsch des Bundeskanzlers einem europäischen Verfassungskonvent vorstehen? Die CDU muss doch kaputt zu kriegen sein.
Wenn man die Bundesregierung fragt, warum wir noch keine Verfassung haben, muss man die verschiedenen bundesregierungsamtlichen Interpretationen dazu lesen, um zu erkennen, wie das deutsche Volk von seinen Politikern und seiner Regierung an der Nase herumgeführt wird. Da ist nämlich die Rede davon, dass durch den Beitritt der ehemaligen DDR im Rahmen des Einigungsvertrages der Artikel 146 obsolet geworden sei. Frage: Wann hat je das "gesamte deutsche Volk" Gelegenheit gehabt, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen? Ist solch schwerer Verfassungsbruch nicht zu ahnden?
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Mit jedem Tag meines Lebens erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können...
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