Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

::: Smileys ::: freeSMS ::: WerKenntWen? ::: Games :::

ADMIN'S und MODERATOREN GESUCHT, die sich mit um dieses Board kümmern wollen.
Ich suche 3-4 Leute mit entsprechenden Kenntnissen, die mit mir zusammen das Board wieder beleben und weiterführen wollen.
Bei Interesse bitte Email an aileen31@gmx.de




Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 2.581 mal aufgerufen
 Rassismus / Vorurteile / Intoleranz
Zauberfee Offline


hart, aber herzlich


Beiträge: 304

22.04.2002 23:11
Rechtsextremistische Gewalt in Deutschland Antworten
Sehr langer Text,aber ich finde,er ist hier gut aufgehoben

Sie starben, weil sie anders aussahen, anders dachten, anders lebten
Eine Bilanz der vergangenen zehn Jahre

Es gehört zur Problematik "rechter Gewalt", dass man mit dem Begriff das Phänomen scheinbar nach Belieben aufblasen oder klein reden kann. Einerseits ist nicht jeder brutale Überfall auf einen Ausländer "rechts", andererseits ist ein erschlagener Obdachloser nicht schon deswegen "normales" Gewaltopfer, weil die Täter darauf verzichtet haben, den Mord ideologisch zu begründen. Ziel der vorliegenden Dokumentation ist es, die fatale und allzu lange verdrängte Dimension dieses Terrors deutlich zu machen, ohne die Opfer-Liste auf jeden vagen Verdacht einer Antifa-Gruppe hin zu verlängern. Somit waren weder die offiziellen Feststellungen von Gerichten, Innenministerien, Verfassungsschützern oder der Polizei ausreichend, noch waren - bei allem Respekt vor deren Verdiensten in dieser Sache - die Zusammenstellungen linker und antifaschistischer Organisationen kritiklos zu übernehmen. Frankfurter Rundschau und Der Tagesspiegel haben vielmehr für die von beiden Zeitungen gemeinsam erstellte Liste folgende Kriterien zugrunde gelegt: Aufgenommen wurden Fälle, bei denen die Tat nachgewiesenermaßen aus rechten Motiven (dazu zählt auch der Hass auf "Andersartige", "Fremde" oder "Minderwertige") begangen wurde oder dafür plausible Anhaltspunkte bestehen. Dazu kommen solche, in denen der oder die Täter nachweislich einem entsprechend eingestellten Milieu zuzurechnen sind und ein anderes Tatmotiv nicht erkennbar ist. Mehrere Dutzend Zweifelsfälle haben wir nicht aufgeführt, so dass die tatsächliche Zahl der Opfer um einiges höher liegen dürfte. An der Recherche und Aufbereitung der Fälle wirkten mit: Karl-Heinz Baum, Jürgen Elsässer, Jörg Feuck, Detlef Franke, Michael Grabenströer, Stephan Hebel, Peter Henkel, Iris Hilberth, Bernhard Honnigfort, Astrid Hölscher, Frank Jansen, Heike Kleffner, Cordula Mäbert, Thomas Maron, Ingrid Müller-Münch, Karsten Plog, Knut Pries, Helmut Schröder, Tobias Singelnstein, Andreas Spannbauer sowie die Archive und Grafik von Frankfurter Rundschau und Tagesspiegel.


Der Pole Andrzej Fratczak wird am Abend des 7. Oktober 1990 vor einer Diskothek in Lübbenau (Brandenburg) bei einem Angriff von drei jungen Deutschen durch einen Messerstich tödlich verletzt. Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nicht ermitteln, welcher der drei Schläger für den Tod des Polen verantwortlich ist. Als Motiv stellt das Bezirksgericht Cottbus fest, einer der Angeklagten habe mit dem Polen und zwei seiner Landsleute "zumindest eine verbale Auseinandersetzung" anfangen wollen. Die Täter werden zu Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und dreidreiviertel Jahren verurteilt.

Der angolanische Vertragsarbeiter Amadeu Antonio Kiowa wird in der Nacht vom 24. auf den 25. November 1990 in Eberswalde (Brandenburg) zu Tode geprügelt. Eine Bande von etwa 50 bis 60 rechtsradikalen Skinheads fällt mit Knüppeln und Messern über Afrikaner in einem Gasthof her. Während mehrere Mosambikaner teils schwer verletzt flüchten können, erwacht Amadeu Antonio Kiowa nicht mehr aus dem Koma und stirbt zwei Wochen später. Fünf Jugendliche und Heranwachsende werden im September 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt / Oder zu Bewaährungs- und maximal vierjährigen Haftstrafen verurteilt; wer die tödlichen Schläge führte, ist nicht nachzuweisen.

Drei Skinheads schlagen in der Nacht zum 11. Dezember 1990 in einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg derart brutal auf den 24-jährigen Klaus-Dieter R. ein, dass dieser sich in Panik aus einem Zimmerfenster zehn Stockwerke tief in den Tod stürzt. Die Täter wollten den Mann zur Herausgabe von 8000 Mark zwingen, die er angeblich zwei Bekannten schuldete. Diese hatten einen der wegen seiner Brutalität bekannten Skinheads als Geldeintreiber engagiert. Zwei Schläger waren vorbestraft, einer auch wegen rechtsextremer Propagandadelikte. Das Landgericht Berlin verurteilt zwei Täter zu je vier Jahren Haft, der dritte erhält drei Jahre.

Der 17-jährige Kurde Nihad Yusufoglu wird am 28. Dezember 1990 in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) von einem ebenso alten Skinhead erstochen, der "Türken aufmischen" wollte. Der Täter Alexander T., der enge Verbindungen zur rechtsradikalen "Taunusfront" unterhält, rammt dem Kurden mitten in der Kleinstadt ein Klappmesser in den Rücken. Der Täter wird 1992 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Hachenburger Stadtbürgermeister Hendrik Hering sagt im Januar 1991: "Unser Widerstand gegen Ausländerfeindlichkeit hätte früher und massiver kommen müssen."

Ein angetrunkener jugendlicher Skinhead schlägt in der Silvesternacht 1990 in Flensburg einen 31 Jahre alten Obdachlosen zusammen und tritt auf den Wehrlosen danach noch mit seinen Stiefeln ein. Sechs Tage später stirbt der Schwerverletzte an den Folgen der Schläge und Tritte. Weil das Opfer entgegen dem Rat der Ärzte vorzeitig das Krankenhaus verlassen hat, wird der inzwischen 21 Jahre alte Täter am 20. April 1993 vom Landgericht Flensburg lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, wobei das Urteil zusätzlich mehrere kleinere Diebstahldelikte und Raub berücksichtigt.

Der 21-jährige Bundeswehrsoldat Alexander Selchow wird in der Silvesternacht 1990/91 in Göttingen (Niedersachsen) von zwei 18-jährigen Skinheads niedergestochen, die beide der rechtsextremisitischen FAP ("Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei") angehören. Alexander Selchow stirbt an den Folgen mehrerer Messerstiche. Das Landgericht Göttingen verurteilt den Messerstecher wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Jugendstrafe; sein Kumpan, der den Wehrpflichtigen festgehalten hat, kommt mit vier Wochen Arrest davon.

Am 6. April 1991 stirbt in Dresden der 28-jährige Mosambikaner Jorge João Gomondai an seinen schweren Kopfverletzungen. Eine Woche zuvor war er von Skinheads nachts in der Straßenbahn drangsaliert, geschlagen und in Panik versetzt worden. Gomondai stürzte aus der Bahn in den Tod. 17 Skinheads sollen in der Bahn gewesen sein, elf den jungen Mann gejagt haben. Drei von ihnen verurteilt das Dresdner Landgericht im Oktober 1993. Der 19-jährige Haupttäter Alexander W. erhielt zweieinhalb Jahre Haft, die Mitangeklagten Torsten R. (22) und Walter B. (21) verurteilte das Gericht zu 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung.

Der 23-jährige Matthias Knabe wird am 8. Mai 1991 bei Gifhorn von 15 rechten Skinheads angegriffen. Anschließend treiben sie den Punk zur Bundesstraße 4. Dort wird er von einem Auto angefahren und erleidet schwere Hirnverletzungen, die am 4. März 1992 zum Tod führen. Das Landgericht Hildesheim verurteilt im November 1992 den 18-jährigen Christian B. wegen Beteiligung an einer Schlägerei und fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft. Das Gericht geht davon aus, Matthias Knabe sei vor das Auto gelaufen.

Am 4. Juni 1991 wird der 39-jährige Helmut Leja in Kästorf (Niedersachsen) von einem 17-jährigen Jugendlichen in einem Waldstück ohne ersichtlichen Grund erstochen. Der Angreifer gehört der örtlichen Skinheadszene an, bezeichnet den wohnungslosen Leja als "Abschaum". Am 23. Dezember 1991 verurteilt die Neunte Große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim den 17-Jährigen zu einer sechsjährigen Jugendstrafe wegen Totschlags. Einen rechtsextremen Hintergrund vermag die Kammer nicht zu erkennen.

Der Angolaner Agostinho Comboio wird in der Nacht zum 16. Juni 1991 in Friedrichshafen (Baden-Württemberg) von einem Rechtsextremisten verprügelt und erstochen. Der Täter wird laut Landgericht Ravensburg nach dem Verbrechen in der rechten Szene als "Held von Friedrichshafen" gefeiert. Das Gericht verurteilt ihn wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft.

Der 27-jährige Samuel Kofi Yeboah aus Ghana verbrennt in der Nacht zum 19. September 1991 in Saarlouis. Unbekannte haben nachts gegen 3.30 Uhr einen Brandsatz in eine Asylbewerberunterkunft geschleudert. Zwei weitere Asylbewerber aus Nigeria werden verletzt. Die Politik im damals SPD-regierten Saarland braucht lange, um die fremdenfeindliche Hintergründe der Tat anzuerkennen und eine angemessene Belohnung auszusetzen. Die Ermittlungsakte ist geschlossen. Der Brandanschlag ist neun Jahre nach der Tat noch nicht aufgeklärt.

Der 30-jährige Gerd Himmstädt stirbt am 3. Dezember 1991 an einer Hirnblutung. Sieben Jugendliche hatten den Mann drei Tage zuvor in Hohenselchow (Brandenburg) mit Baseball-Schlägern verprügelt. Das Opfer galt den Rechten als "Automaten-Knacker". Die Täter gehören nach eigenen Angaben "dem harten Kern der rechten Szene an". Das Landgericht Frankfurt/Oder verurteilt den Haupttäter Sven B. am 27.Oktober. 1992 wegen Totschlag zu siebeneinhalb Jahren Haft. Die anderen erhalten Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und vier Monaten.

Der 29-jährige Timo Kählke wird am 12. Dezember 1991 in Meuro (Brandenburg) bei einem Überfall erschossen. Sowohl der 20 Jahre alte Mörder wie auch die drei Mittäter im Alter zwischen 20 und 29 Jahren gehören zur Wehrsportgruppe "I. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg". Die Neonazis wollen Kählkes Auto rauben, um es für einen geplanten Überfall auf ein Spielcasino zu benutzen. Als Kählke sich wehrt, wird er umgebracht. Das Landgericht Cottbus verurteilt den Haupttäter wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe, die Mittäter zu Strafen zwischen drei und 15 Jahren.

Eine dreiköpfige Familie aus Sri Lanka stirbt am 31. Januar 1992 in ihrer brennenden Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstraße. Im Herbst 1992 werden drei Jugendliche festgenommen, die den Brandanschlag gestehen. 1994 werden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Landgericht Darmstadt zu viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht keinen ausländerfeindlichen Hintergrund.

Dragomir Christinel wird am 15. März 1992 in einem Asylbewerberheim bei einem Angriff einer 25-köpfigen Gruppe deutscher Jugendlicher in Saal zu Tode geprügelt. Der 18-jährige rumänische Asylbewerber starb an Hirnblutungen. Der Überfall auf das Heim war ein Racheakt für eine Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Rumänen am Vorabend. Im Juni 1992 verurteilt das Bezirksgericht Rostock einen 18-jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerem Landfriedensbruch zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zwei weitere Angreifer erhalten Bewährungsstrafen.

Der 53-jährige Kapitän Gustav Schneeclaus wird am 18. März 1992 in Buxtehude (Niedersachsen) von Skinheads so misshandelt, dass an den Folgen der Verletzungen stirbt. Zuvor hat der Seemann Hitler als "Österreicher" und "großen Verbrecher" bezeichnet. Das Landgericht Stade verurteilt die beiden Täter Stefan S. (19) und Stephan K. (26) im September des gleichen Jahres zu Haftstrafen von sechs und achteinhalb Jahren.

Der 31-jährige Obdachlose Ingo Finnern wird am 19. März 1992 von einem Skinhead in das Becken des Flensburger Hafens gestoßen und ertrinkt. Finnern hat sich seinem späteren Mörder als Sinti zu erkennen gegeben, nachdem dieser "Ausländer raus" gerufen hat. Das Landgericht Flensburg verurteilt den 21-jährigen Sascha D. zu fünf Jahren Jugendhaft, will aber keinen "direkten Zusammenhang" zwischen den neonazistischen Ansichten des Täters und der Tat erkennen.

Der 29-jährige Vietnamese Nguyen Van Tu stirbt am 24. April 1992 in Berlin durch einen Messerstich in die Lunge. Der 21-jährige Täter gibt an, der rechtsextremen DVU nahezustehen. Mike L. wird am 8. Oktober 1992 vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Tatmotiv stellt das Gericht Selbstjustiz vor dem Hintergrund fremdenfeindlicher Ressentiments fest.

Der 23-jährige Thorsten Lamprecht wird am 9. Mai 1992 bei einem Überfall von etwa sechzig Skinheads auf eine Punk-Fete in dem Magdeburger Lokal "Elbterrassen" mit einem Baseballschläger getötet. Wer den jungen Mann erschlagen hat, kann nicht ermittelt werden. Vier Prozesse werden gegen 18 Mittäter angestrengt. Einer der Haupttäter, ein 24 Jahre alter Mann aus Wolfsburg, wird im Februar 1995 vom Magdeburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruch im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Der 50-jährige Emil Wendtland wird am 1. Juli 1992 im Rosengarten in Neuruppin erstochen. Drei Skins verabredeten sich zum "Penner klatschen" und stießen auf den Obdachlosen. Nachdem sie ihn zusammengeschlagen haben, sticht einer der Täter mit einem Messer auf den Wehrlosen ein. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20-jährigen Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendhaft. Das Gericht stellt fest, er habe sein Opfer für "einen Menschen zweiter Klasse gehalten". Ein Mittäter erhält wegen schwerer Körperverletzung drei Jahre Jugendhaft.

Der 56-jährige Kosovo-Albaner Sadri Berisha wird am 8. Juli 1992 mit einem Baseballschläger erschlagen, nachdem sieben Skinheads seine Unterkunft in Ostfildern-Kemnat bei Stuttgart, in der ausländische Arbeiter leben, gestürmt haben. Das Motiv der Täter, die sich vorher angetrunken und Hitler-Reden vom Band angehört haben, lautet: "Polacken klatschen." Lebenslange Haft bekommt Thomas Wede (25), der den tödlichen Schlag ausgeführt hat. Die sechs anderen Skinheads werden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und neun Jahren verurteilt.

Der 49-jährige Obdachlose Dieter Klaus Klein wird am 31. Juli 1992 im Park von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei Skinheads zusammengetreten und danach mit einem Kampfmesser niedergestochen. Der Obdachlose, der auf einer Brunnenmauer schlief, war vom Lärm der Skinheads, die auch "Sieg Heil" riefen, aufgewacht und hatte sich den Krach verbeten. Die 17-jährigen Täter Patrick B. und Stefan H. werden 1993 zu Haftstrafen von acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Ireneusz Szyderski stirbt am 3. August 1992 nach einem Besuch in einem Discozelt in Stotternheim (Thüringen). Als der 24-jährige polnische Erntehelfer mit Freunden das Gelände über einen Zaun verlassen will, treten und schlagen drei Ordner, die laut Staatsanwaltschaft Erfurt der Skinheadszene angehörten, auf ihn ein. Nach der Obduktion erklärt die Staatsanwaltschaft, "massive Schläge auf Kopf und Rücken hätten zum Tod geführt". Das Landgericht Erfurt verurteilt den 24jährigen Rene K. im November 1993 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ein 23-Jähriger und ein 25-Jähriger erhalten Geldstrafen.

Der 35-jährige Obdachlose Frank Bönisch stirbt am 24. August 1992 auf dem Zentralplatz in Koblenz, als der damals 23-jährige Skinhead Andy Johann H. (Szenename: "Der deutsche Andy") das ganze Magazin einer großkalibrigen "Smith & Wesson" auf eine Gruppe von Punks, Obdachlosen und Drogenabhängigen abfeuert. H., der zur "Deutschen Front Coblenz (DFC)" gerechnet wird, erhält zehn Monate nach der Tat vom Landgericht Koblenz wegen Mordes und siebenfachen Mordversuchs eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Der 58jährige Günter Schwannecke wird am 29. August 1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg von einem Ku-Klux-Klan Anhänger zusammengeschlagen. Der 22-jährige Skinhead hat mit einem Freund zuvor Ausländer bedroht, und dann nach einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschläger auf den betrunkenen Schwannecke und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Er will "seine Aggressionen abreagieren". Günter Schwannecke stirbt am 5. September 1992 an einem Schädelbruch. Am 23. Februar 1993 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft.

Bei einem Überfall von Neonazis auf ein Lokal in Geierswalde (Sachsen) in der Nacht zum 11. Oktober 1992 wird die Aushilfskellnerin Waldtraud Scheffler so schwer verletzt, dass sie 13 Tage später stirbt. Scheffler hatte versucht, auf die mit "Sieg Heil"-Rufen eindringenden Skinheads einzureden. Doch ein Neonazi schlug ihr mit voller Wucht eine Holzlatte auf den Kopf. Das Jugendschöffengericht Bautzen verurteilt den Täter zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe.

Der 52-jähriger Obdachlose Rolf Schulze wird im November 1992 bei Lehnin (Brandenburg) von zwei Skinheads getreten, mit Fäusten traktiert, mit einer Propangasflasche geschlagen und mehrmals im Kölpinsee untergetaucht. Später übergießen die Täter die Leiche mit Benzin und zünden sie an. Vor dem Bezirksgericht Potsdam bekennen sich die Angeklagten zu den verbotenen rechtsextremen Organisationen "Nationale Offensive" und "Nationalistische Front". Die Neonazis, 17 und 18 Jahre, erhalten im Juli 1993 Jugendstrafen von neun und sieben Jahren.

Zwei arbeitslose Skinheads töten am 13. November1992 in Wuppertal den 53-jährigen Karl Hans Rohn, weil der sich ihnen gegenüber an der Theke eines Wuppertaler Lokals als Jude ausgegeben hatte. Am 7. Februar 1994 verurteilt eine Wuppertaler Jugendstrafkammer die beiden Skins und den Gastwirt, der zu der Tat angefeuert hatte, wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 14, zehn und acht Jahren Haft. Das Gericht sagte in seiner Urteilsbegründung über die beiden Skinheads, sie hätten sich "so mit rechtsradikalem Gedankengut vollgesaugt, dass sie in einem entscheidenden Moment nach rechtsradikalem Muster handelten".

Der 27-jährige Silvio Meier aus der Ost-Berliner Hausbesetzerszene, wird am 21. November 1992 im Berliner U-Bahnhof Samariterstraße niedergestochen. Meier hat zuvor einen Aufnäher "Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein" beanstandet. Die Jugendstrafkammer des Kriminalgerichts Berlin-Moabit verurteilt Sandro S. am 2. Oktober 1993 in einem Jugendstrafverfahren wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Mitangeklagten, der 18-jährige Sven M. und der 17-jährige Alexander B., erhalten Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren bzw. acht Monaten auf Bewährung.

In der Nacht zum 23. November 1992 kommen Yeliz Arslan und Ayse Yilmaz bei einem Anschlag in Mölln ums Leben. Die beiden Mädchen, 10 und 14 Jahre alt, verbrennen im Kinderzimmer. Rechtsextreme haben zwei Mehrfamilienhäuser in der schleswig-holsteinischen Stadt in Brand gesetzt, die von türkischen Familien bewohnt werden. Das Oberlandesgericht Schleswig erkennt am 8. Dezember 1993 auf Mord und schwere Brandstiftung und verurteilt beide Täter zu lebenslanger Haft beziehungweise zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren.

Hans-Jochen Lommatsch wird am 18. Dezember 1992 in Oranienburg erschlagen. Der 51-jährige Baumaschinist will vor dem Schlafengehen nach seinem neuen Auto gucken. Auf dem Parkplatz trifft er auf zwei Skinheads aus der rechten Szene, die ihn "grundlos" angreifen, wie das Gericht feststellt. Es hätte "jeden anderen treffen können", sagt der 26-jährige Jens Sch. auf die Frage nach einem Motiv. Der mehrfach Vorbestrafte hat sein Opfer mit Faustschlägen und Tritten getötet. Das Bezirksgericht Potsdam verurteilt Jens Sch. im Oktober 1993 zu acht Jahren Haft wegen Totschlags.

Sahin Calisir stirbt am frühen Morgen des 27. Dezember 1992 auf der Autobahn 57 bei Meerbusch. Sein Wagen ist zuvor von Klaus E., einem polizeibekannten Hooligan aus Solingen, verfolgt und gerammt worden. Der 20-jährige Türke und zwei türkische Begleiter flüchten dann aus Angst auf die Straße. Sahin Calisir wird von einem Auto erfasst. Das Schöffengericht Neuss kann kein ausländerfeindliches Motiv für die Verfolgungsjagd erkennen. Es verurteilt den 23-jährigen Klaus E. im Oktober 1993 wegen fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft.

Am 18. Januar 1993 geraten fünf Jugendliche im thüringischen Arnstadt mit dem Parkwächter Karl Sidon in Streit. Die der "Babyskin-Szene" zugehörigen Jugendlichen verprügeln den 45-Jährigen, mit dem sie mehrfach Auseinandersetzungen gehabt haben. Anschließend schleifen sie ihr regloses Opfer auf die viel befahrene Bahnhofstraße. Mehrere Autos überrollen den Mann. Im Krankenhaus stirbt er an den Verletzungen. Zwei der Jugendlichen, 15 und 16 Jahre alt, verurteilt das Erfurter Bezirksgericht im August 1993 zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Der 22-jährige Mike Zerna wird bei einem Überfall von rechten Skinheads auf linke Jugendliche am 19. Februar 1993 in Hoyerswerda zusammengeschlagen. Die Angreifer, darunter drei wegen fremdenfeindlicher Gewalttaten Vorbestrafte, haben mit "Schlagt die Zecken tot"-Rufen auf Konzertbesucher und den Fahrer der Band eingeprügelt. Dann kippen sie ein Auto auf den am Boden liegenden Mike Zerna. Er stirbt sechs Tage später. Das Landgericht Bautzen verurteilt im Juli 1994 zwölf Tatbeteiligte im Alter von 19 bis 25 Jahren zu Bewährungs- und Haftstrafen bis zu vier Jahren.

Der Türke Mustafa Demiral stirbt am 9. März 1993 in Mülheim/Ruhr nach einer Auseinandersetzung mit zwei Deutschen. Laut Essener Staatsschutz hätten die Jugendlichen den herzkranken Türken angemacht, der hätte sich daraufhin gewehrt, einen der jungen Männer verprügelt, woraufhin der zweite eine Gaspistole zog und sie dem Türken aus einiger Entfernung an den Kopf hielt. Der Türke hätte sich hierüber so aufgeregt, dass er zwar noch 50 Meter weitergehen konnte, dort aber zusammenbrach. Beide Täter waren "Republikaner". Beide Täter werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu je vier Jahren Haft verurteilt.

Der 18 Jahre alte Hans-Peter Zarse wird am 12. März 1993 in der Nähe von Uelzen (Niedersachsen) von seinem Skinhead-Kumpan erstochen. Bei einer gemeinsamen Fahrt ist das Moped wegen eines Motorschadens liegen geblieben. Es kommt zum Streit über die Panne. Bei der auch handgreiflich geführten Auseinandersetzung fühlt sich der Täter, laut Landgericht Lüneburg Anführer einer rechtsextremen Skinhead-Gruppe, "in seinem Dominanzstreben und seiner Ehre beeinträchtigt". Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren.

Der Wehrpflichtige Matthias Lüders erhält bei einem Überfall von 40 rechten Skinheads auf eine Diskothek in Obhausen am 24. April 1993 zwei Schläge auf den Kopf. Zwei Tage später stirbt der 23-Jährige. Die Diskothek gilt als "linker Treffpunkt". Der "blitzartige Angriff" ist eine Racheaktion. Laut Urteil war die Polizei vorab informiert. Im Februar 1994 verurteilt das Landgericht Halle in einem Prozess gegen vier Angreifer einen 20-jährigen Skinhead wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren.

Der Motorradfahrer Jeff Dominiak, deutsch-ägyptischer Hauptdarsteller im Defa-Film "Bockshorn", wird am 26. Mai 1993 bei Waldeck von einem betrunkenen Skinhead aus der rechten Szene mit einem gestohlenen Auto überfahren. Ungeklärt bleibt, ob der Täter das 25-jährige Opfer aus seiner Nachbarschaft gekannt und dessen Motorrad absichtlich gerammt hat. Das Kreisgericht Königs Wusterhausen verurteilt den 17-jährigen Daniel K. im November 1993 unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Auf das Haus der in Solingen lebenden Familie Genc wird am 29. Mai 1993 ein Brandanschlag verübt. Dabei sterben fünf Familienmitglieder: Gürsün Ince (27), Hatice Genc (18), Gülüstan Öztürk (12), Hülya Genc (9), Saime Genc (4). Am 13.10.1995 verurteilt ein Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts vier junge Solinger, die zur Tatzeit 16, 17, 20 und 23 Jahre alt waren, wegen auf Ausländerhass basierenden fünffachen Mordes, 14-fachen Mordversuchs und besonders schwerer Brandstiftung zu einmal 15 und dreimal zehn Jahren Haft.

Zwei junge Rechtsextremisten quälen am 5. Juni 1993 in Fürstenwalde (Brandenburg) den Obdachlosen Horst Hennersdorf zu Tode. Der 37-Jährige wird auf einem Anwesen stundenlang misshandelt. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Laut Landgericht Frankfurt (Oder) sind die Skinheads der rechten Szene zuzuordnen, doch habe es für die Tötung kein Motiv gegeben. Das Gericht verurteilt die Täter wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht beziehungsweise fünf Jahren Haft.

Am 16. Juli 1993 traktiert ein 18-jähriger rechtsradikaler, einschlägig vorbestrafter Skinhead in Marl einen 33 Jahre alten Obdachlosen mit Faustschlägen und Fußtritten gegen Körper und Kopf. Dabei beschimpft er ihn als "Du Judensau". Das Opfer stirbt Wochen später, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Im Prozess befindet das Gericht, dass "ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Tatgeschehen und dem Tod nicht feststellbar" sei. Nicht die Verletzungen, sondern die Hirnerkrankung des Opfers hätten die Blutung ausgelöst und den Tod herbeigeführt. Deshalb wird der Täter vom Landgericht Essen am 3. März 1994 lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Arbeitslose Hans-Georg Jakobson wird am 28. Juli 1993 bei Strausberg nachts von drei rechten Skinheads aus einer fahrenden S-Bahn gestoßen und stirbt. Die Angreifer schlagen und treten auf den schlafenden 35-Jährigen ein. Als sie bei ihm kein Geld finden, soll Jakobson einen "Denkzettel" erhalten. Das Landgericht Frankfurt/Oder bescheinigt dem 20-jährigen einschlägig vorbestraften René B. erhebliche kriminelle Energie. Er wird im Januar 1994 wegen Mordes zu acht Jahren Jugendhaft, die 17- und 18-jährigen Mittäter zu sechsjährigen Jugendstrafen verurteilt.

Der 19-jährige Gambier Kolong Jamba wird am 7. Dezember 1993 im Eilzug von Hamburg nach Buchholz erstochen. Der 54-jährige Wilfried S. rammt ihm ein Messer in den Bauch, weil er sich durch den Asylbewerber gestört fühlt. Das Landgericht Stade verurteilt S. im März 1997 wegen "Totschlag in einem minderschweren Fall" zu zwei Jahren Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter schließen Ausländerhass als Motiv aus, obwohl Kollegen bestätigen, dass S. Schwarzafrikaner als "Teerpappe" oder "Bimbos" bezeichnet hatte.

In der Nacht zum 28. Mai 1994 geraten Skinheads, die eine Wohnung in einem Haus in der Lützner Straße in Leipzig besetzt haben, mit einem Mieter in Streit. Sechs der Jugendlichen verprügeln und treten den 43-jährigen Leipziger zu Tode. 1995 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. Die fünf Mittäter kommen mit niedrigeren Haft- und Bewährungsstrafen davon.

Am 23. Juli 1994 abends erwürgen vier Skinheads (17-21) die 32-jährige Berlinerin Beate Fischer und legen sie an die Mülltonne. Die Frau ist den dreien zunächst freiwillig in eine Wohnung gefolgt. Dem Gericht zufolge hat die Frau dort freiwillig Sex mit allen gehabt, nach einer Misshandlung aber gehen wollen. Die Skinheads verwehren das und vergewaltigen sie mehrfach. Sie töten sie, um die Straftaten zu verdecken. Das Gericht verhängt lebenslange Haft für den 21-Jährigen, neun und zehn Jahre Jugendstrafe für die Anderen. Der Richter: "Die Neonazis haben nach ihrer Wolfsmoral Sex als die Bühne ihrer Macht benutzt."

In der Nacht zum 26. Juli 1994 ertrinkt in Berlin der polnische Bauarbeiter Jan W. in in der Spree. Der 45-Jährige und ein 36-jähriger Landsmann sind nach einem Streit mit einer Gruppe junger Deutscher ins Wasser getrieben und gewaltsam daran gehindert worden, ans Ufer zu schwimmen. Eine Polizeistreife hört die Rufe "Polacken, verpisst Euch!" und "Lasst den Polen nicht raus". Das Gericht kann keine ausländerfeindlichen Motive erkennen. Die Rufe hätten lediglich auf die Ausländereigenschaft der Opfer angespielt. Im Mai 1995 werden vier 19- bis 25-jährige Männer und zwei 16- und 17-jährige Mädchen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Bewährungs- und Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verurteilt.

Der Radfahrer Gunter Marx wird von vier Skinheads am 6. August 1994 nachts in Velten von seinem Fahrrad gestoßen und getreten. Die Täter im Alter von 18 und 19 Jahren sind zu einem Raubzug aufgebrochen. Als Reaktion auf die Antwort ihres Opfers, er habe kein Geld dabei, erschlägt Maik L. den 42-Jährigen mit einem schweren Schraubenschlüssel. Die Polizei findet bei einer Hausdurchsuchung bei Maik L. einen Baseballschläger mit Hakenkreuz und der Aufschrift "Sieg Heil". Für die Staatsanwaltschaft Neuruppin ist der Tod von Gunter Marx ein "normaler Raubmord" ohne rechte Motive. Im Mai 1995 wird der 18-Jährige vom Landgericht wegen Mordes und Raub in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.

Der Obdachlose Horst Pulter wird in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark von Velbert erstochen. Eine siebenköpfige Gruppe von 16- bis 24jährigen Rechtsextremisten will "Penner klatschen" und stößt auf den 65-Jährigen. Er wird mit Tritten gequält, der 22-jährige Peter D. versetzt dem Obdachlosen einen tödlichen Messerstich. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bezeichnet die Tat als "menschenverachtend und kaltblütig". Am "nationalsozialistischen Hintergrund" bestehe kein Zweifel. Im November 1995 verurteilt das Jugendschöffengericht Mettmann sechs Angreifer zu Freiheits- und Bewährungsstrafen. Peter D. wird im Dezember 1995 vom Schwurgericht Wuppertal zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Bei einem Ausflug zu einem sächsischen Stausee am 25. Mai 1995 wird der 24-jährige Bundeswehrsoldat Peter T. von Skinheads zusammengeschlagen. Er stirbt neun Tage später an seinen Kopfverletzungen. Vor dem Angriff hat die etwa 20-köpfige Täterclique Pakistani angegriffen. Das Landgericht Chemnitz verurteilt acht Angeklagte zu Strafen zwischen zehn Monaten auf Bewährung und drei Jahren zehn Monaten. Wer aus der Clique Peter T. getötet hat. lässt sich nicht ermitteln.

Am 15. März 1996 wird der 26-jährige Martin Kemming in Dorsten-Rhade von dem Neonazi Thomas Lemke aus Gladbeck erschossen. Kemming galt Lemke als "Verräter", weil der Aussteiger aus der rechten Szene ihn wegen Bedrohung angezeigt und gegen ihn ausgesagt hat.
Einen Monat vorher erstach Lemke die 23-jährige Patricia Wright aus Bergisch-Gladbach. Sie war ihm wegen eines "Nazis raus"-Aufnähers auf ihrer Jacke auf der Straße aufgefallen.
Sein erstes Opfer hatte er im Juli 1995 gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin getötet. Die 25-jährige Dagmar Kohlmann musste sterben, damit Thomas Lemke sich sicher fühlen konnte. Der Odin-Jünger wurde zu diesem Zeitpunkt bereits mit Haftbefehl gesucht. Der wegen Brandstiftung in einem von Türken bewohnten Haus, Körperverletzung, Volksverhetzung und illegalem Waffenbesitz vorbestrafte 27-Jährige war u.a. Mitglied der verbotenen Wiking Jugend und Freiheitlich Deutschen Arbeiterpartei (FAP). In seiner Wohnung fand die Polizei u.a. auch sogenannte Anti-Antifa-Feindlisten mit Namen und Adressen politischer Gegner. Trotzdem legten sich Ermittler und Staatsanwaltschaft schon wenige Monate nach Lemkes Festnahme auf eine sexuelle Motivation für die Morde fest. Im März 1997 wird Thomas Lemke von der Schwurgerichtskammer des Essener Landgerichts wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Bianca W. muss wegen Mordes sechs Jahre ins Gefängnis.

Der 48-jährige Busfahrer Klaus Peter Beer wird in der Nacht zum 7. September 1995 im bayerischen Amberg von den Skinheads Richard L. und Dieter M. in die Vils geworfen und ertrinkt. Die Skinheads wollen ihrem homosexuellen Opfer "einen Denkzettel verpassen". Das Landgericht Amberg verurteilt die Täter am 29. April 1998 in zweiter Instanz wegen Totschlag zu zwölf Jahren und acht Jahren Haft. Beide kommen aus rechtsradikalen Kreisen.

Der 23 Jahre alte Punk Sven Beuter wird am 15. Februar 1996 in Brandenburg/Havel von einem Skinhead so schwer geschlagen und getreten, dass er fünf Tage später stirbt. An dem schmächtigen, schon früher von Skinheads überfallenen Opfer lässt der Täter seinen Hass auf "Zecken" ab, wie Linke und Punks von der rechten Szene genannt werden. Der rechtsextreme Hintergrund der Tat wird von Polizeipräsidium und Staatsanwaltschaft Potsdam acht Monate lang verschwiegen. Das Landgericht Potsdam wertet das Verbrechen nicht als Mord, da dem Täter niedere Beweggründe "nicht mit der nötigen Sicherheit" nachgewiesen werden könnten. Der Skinhead erhält siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags.

"Aus Lust und Spaß", so das Landgericht Leipzig in seiner Urteilsbegründung, töten drei junge Männer am 8. Mai 1996 den 43-jährigen Leipziger Bernd G. Die drei der rechten Szene zugerechneten Täter, 27, 24 und 21 Jahre alt, haben den Geschäftsmann nach einer Sauftour auf offener Straße in Leipzig-Wahren zusammengeschlagen und erstochen. Die Leiche versenken sie im Ammelshainer See, wo sie eine Woche später gefunden wird. Nach einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird der Haupttäter Rainer S. zu vierzehneinhalb Jahren wegen Mordes, die beiden Komplizen zu acht und zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Der 44-jährige Elektriker Werner Weickum wird am 19. Juli 1996 am Bahnhof von Eppingen (Baden-Württemberg) von einer rechtsgerichteten Jugendbande überfallen, ausgeraubt und zu Tode misshandelt. Im Juli 1997 verurteilt das Heilbronner Landgericht zwei 23 Jahre alte Mitglieder der Bande zu lebenslanger Haft. Die übrigen acht Angeklagten im Alter zwischen 16 und 21 Jahren erhalten Jugendstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Mordes, Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung.

Der 34-jährige Andreas Götz wird am 1. August 1996 in Eisenhüttenstadt von sechs Jugendlichen zu Tode getrampelt. Die Täter im Alter von 17 bis 21 Jahren, darunter zwei Frauen, hatten ihr Opfer wahllos ausgesucht. In zweiter Instanz verurteilt das Landgericht Frankfurt/Oder den 18-jährigen Haupttäter Rico B. im April 1998 wegen erpresserischen Menschenraubs und räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu siebeneinhalb Jahren Jugendhaft. Die Mittäter erhalten Jugendhaftstrafen zwischen drei und vier Jahren.

Der 30-jährige Achmed Bachir wird am 23. Oktober 1996 in Leipzig vor einem Gemüsegeschäft erstochen. Er wollte deutschen Kolleginnen beistehen, die von zwei Skinheads attackiert und als "Türkenschlampen" beschimpft worden waren. Im November 1997 verurteilt das Landgerichts Leipzig Daniel Z. (20) wegen Mordes und schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Sein 19-jähriger Mittäter Norman E. erhält wegen Beihilfe zum Totschlag viereinhalb Jahre Jugendhaft.

Der Vietnamese Phan Van Toau wird am 31. Januar 1997 am Bahnhof von Fredersdorf (Brandenburg) von einem Deutschen hochgehoben und mit dem Kopf nach unten auf den Betonboden geworfen. Das 42-jährige Opfer stirbt drei Monate später. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) klagt den Täter wegen Mordes an und bescheinigt ihm "Ausländerhass" als Motiv. Im Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) äußert der Schläger auch rassistische Parolen wie "Fidschis raus aus Deutschland". Dennoch war nach Ansicht der 5. Strafkammer die Tat "nicht von Ausländerfeindlichkeit getragen". Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, ein Mittäter erhält ein Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der 17-jährige Punk Frank Böttcher wird am 8. Februar 1997 in Magdeburg von einem Gleichaltrigen mit Springerstiefeln getreten; als das Opfer am Boden liegt, stößt der Täter ihm mit einem Butterfly-Messer mehrmals in den Rücken. Böttcher stirbt im Krankenhaus. Das Magdeburger Landgericht verurteilt den 17-jährigen Täter, eine Randfigur der rechtsextremen Skinhead-Szene in Magdeburg, im Juni 1997 zu sieben Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags.

Der 37 Jahre alte Italiener Antonio Melis wird am 13. Februar 1997 in Caputh (Brandenburg) von einem jungen Deutschen in der Havel ertränkt. Zuvor hat dieser gemeinsam mit einem älteren Kumpan das Opfer durch Schläge und Tritte schwer misshandelt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht Potsdam können kein fremdenfeindliches Motiv erkennen, obwohl mehrere Zeugen den Medien von rassistischen Sprüchen des älteren Täters berichten die noch zugenommen hätten, als seine Freundin zu einem ausländischen Kollegen von Antonio Melis wechselte. Das Gericht verurteilt den älteren Schläger zu 13 Jahren Haft, der jüngere erhält acht Jahre Jugendstrafe.

Der Berliner Neonazi Kay Diesner erschiesst am 23. Februar 1997 auf dem Autobahn-Parkplatz Roseburg (Schleswig-Holstein) den Polizisten Stefan Grage. Sein Kollege wird von dem Rechtsextremisten schwer verletzt. Diesner befindet sich auf der Flucht, nachdem er vier Tage zuvor in Berlin-Marzahn den Buchhändler Klaus Baltruschat angeschossen hat. Das Landgericht Lübeck verurteilt den Neonazi in zwei Verfahren jedes Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft und bescheinigt ihm eine besondere Schwere der Schuld. Die Strafkammern sagen in ihren Urteilen, in den Taten des Neonazis komme die "niedrigste Stufe menschlicher Gesinnung" beziehungsweise eine "grundsätzlich menschenfeindliche Gesinnung" zum Ausdruck.

Nach einem Polterabend der rechten Szene ersticht ein Neonazi in der Nacht zum 17. April 1997 in Berlin-Treptow die zwei "Kameraden" Olaf Schmidke und Chris Danneil. Angeblich ging dem Gewaltexzess ein banaler Streit voraus: Der aus Berlin stammende Täter und ein Kumpan konnten sich mit den beiden Neonazis aus Sachsen-Anhalt nicht einigen, wann die rechtsextremistische FAP vom Bundesinnenminister verboten worden war. Das Landgericht Berlin verurteilt den Messerstecher zu 14 Jahren Haft, der Mittäter bekommt zweieinhalb Jahre.

Vier Männer entführen am 22. April 1997 in Sassnitz (Rügen) den Arbeitslosen Horst Gens. Der 50 Jahre alte Mann wird geschlagen und in einen Straßengraben geworfen. Die Täter kommen später nochmal vorbei und erschlagen G. mit einem 30 Kilogramm schweren Stein. Der Staatsanwaltschaft Stralsund berichten die 18 bis 29 Jahre alten Täter, sie hätten "Assis klatschen" wollen. Das Landgericht Stralsund verurteilt die Schläger zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und zehn Jahren.

Der arbeitslose Augustin Blotzki wird am 8. Mai 1997 in Königs Wusterhausen (Brandenburg) von jungen Rechtsextremisten zu Tode geprügelt. Die Täter überfallen den 59-Jährigen zwei Mal innerhalb weniger Stunden in seiner Wohnung. Der Mann wird geprügelt und wegen seines Namens als "Bulgarensau" und "Ausländerschwein" beschimpft. Das Landgericht Potsdam verurteilt drei Täter wegen Mordes zu Haftstrafen zwischen achteinhalb und 14 Jahren. Zwei Jugendliche erhalten vier beziehungsweise sechseinhalb Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafkammer bescheinigt den Tätern Hass, Menschenverachtung und eine diffuse Ausländerfeindlichkeit.

Der 39-Jährige Mathias Sch. wird am 23. September 1997 in Cottbus von dem 19-jährigen Skinhead Reinhold K. erstochen. Sch. hatte seinen Mörder als "Nazi-Sau"; bezeichnet. Vier Tage später tötet der Skin den 46-jährigenGeorg V.; das Motiv sind geringfügige Geldschulden. Der Verfassungsschutz nennt K. einen "extrem aggressiven Einzelgänger, der seine rechtsextremistischen Ansichten offen kundtat". Das Landgericht Cottbus will von einem rechtsradikalen Hintergrund nichts wissen. K wird am 24. März 1998 wegen zweifachen Totschlags zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt.

Josef Anton Gera stirbt am 17.Oktober 1997 mit 59 Jahren an schweren inneren Verletzungen. Der 26-jährige Skinhead Patrik K. und der 35-jährige Uwe K. hatten dem Rentner drei Tage zuvor mit einem Stahlrohr tödliche Verletzungen zugefügt. Vor seinem Tod beschreibt Gera seine Mörder: "Vier Rechtsradikale". Vor der Tat hatten sich die beiden durch Sieg-Heil-Rufe bemerkbar gemacht. Das Landgericht Bochum verurteilt die Täter im Frühjahr 1998 zu fünf und sechs Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Die 14-jährige Jana Georgi aus der thüringischen Kleinstadt Saalfeld wird am 26. März 1998 auf offener Straße von einem 15-Jährigen erstochen, der kurz zuvor aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen worden ist. Als Motiv gibt der Jugendliche Rache für die Beschimpfung als "Fascho" an. Die Staatsanwaltschaft verneint einen politischen Hintergrund. Der Junge sei ein "Einzelgängertyp", der zwar gern Mitglied einer rechten Szene wäre, dort aber nicht akzeptiert würde.

Der portugiesische Zimmermann Nuno Lourenco wird im Juli 1998 in Leipzig brutal niedergeschlagen; er stirbt am 29. Dezember 1998 in Portugal. Die Täter: acht junge Männer zwischen 15 und 20 Jahren, die nach der WM-Niederlage deutscher Fußballer gegen Kroatien "Ausländer klatschen" wollten. Das Landgericht Leipzig erkennt im September 1999 auf "Körperverletzung mit Todesfolge" und verurteilt den Haupttäter, einen Elektro-Lehrling, zu vier Jahren Haft, die Mitangeklagten erhalten Bewährungsstrafen.

Der 28-jährige Asylbewerber Farid Guendoul (alias Omar Ben Noui) wird in der Nacht zum 13. Februar 1999 in Guben (Brandenburg) von Rechtsextremisten gejagt. In seiner Panik tritt der Algerier in eine Glastür und zieht sich tödliche Schnittverletzungen zu. Im Juni 1999 beginnt am Landgericht der Prozess gegen elf Tatverdächtige, eine Ende der Hauptverhandlung ist frühestens im kommenden Oktober zu erwarten. Einige Angeklagte beteiligen sich an der Schändung des in Guben aufgestellten Gedenksteins für Farid Guendoul.

Drei rechtsradikale 17-, 20- und 21-jährige Hooligans greifen am 17. März 1999 aus Langeweile in der Duisburger Innenstadt den Frührenter Egon Effertz an und treten ihn tot. In dem Prozess vor einer Duisburger Jugendstrafkammer bekennen sie sich gemeinschaftlich zu ihren rechtsradikalen Ideen. Am 3. September 1999 wird Haupttäter Oliver P. wegen Mordes zu lebenslanger Haft, seine beiden Mittäter wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags zu zehn und acht Jahren Haft verurteilt.

Ein 44-jähriger Mann, bekannt als "Dorforiginal" und "Hippie", aus dem niedersächsischen Eschede wird am 9. August 1999 von einem 18-jährigen Berufslosen und einem 17-jährigen Gymnasiasten mit Springerstiefeln zu Tode getrampelt. Er hatte die beiden wiederholt aufgefordert, "den Scheiß mit dem Skinhead-Gehabe" zu lassen. Das Lüneburger Landgericht, das im Januar 2000 fünfjährige Jugendstrafen verhängt, meint, die Tat sei nicht politisch motiviert gewesen.

Der 35-jährige Mosambikaner Carlos Fernando wird am 15. August 1999 in Kolbermoor (Bayern) totgeprügelt. Der Täter Roman G. (31) hatte sich darüber aufgeregt, dass das Auto seiner Freundin von Afrikanern zugeparkt worden sei. Das Landgericht Traunstein verurteilt G. am 16. Mai 2000 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft ohne Bewährung. Das Gericht sah Ausländerhass nicht als zentrales Motiv an. Die Nürnberger Nachrichten zitieren G. mit den Worten: "Die Drecksneger gehören alle totgeschlagen".

Der 38 Jahre alte Sozialhilfeempfänger Kurt Schneider wird in der Nacht zum 6. Oktober 1999 von vier Skinheads in Berlin-Lichtenberg zu Tode gequält. Das Landgericht Berlin verurteilt im April 2000 zwei 23-jährige, einschlägig vorbestrafte Täter zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Die beiden anderen Angeklagten, 18 und 19 Jahre alt, werden nach Jugendstrafrecht zu acht und achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter sagt zwar, es habe sich nicht um ein rechtsradikales Delikt gehandelt, verweist aber auf die Gesinnung der Skinheads.

Am 1. November 1999 erschießt der 16-jährige Martin Peyerlin Bad Reichenhall (Bayern) vier Menschen: seine Schwester Daniela Peyerl (18), Karl-Heinz Lietz (54), Horst Zillenbiller (60) und dessen Frau Ruth Zillenbiller (59). Anschließend tötet der Amokschütze sich selbst. Die Polizei entdeckt bei der Durchsuchung des Zimmers von Martin Peyerl aufgemalte Hakenkreuze, Hitlerbilder, Gewaltvideos, rechtsextreme CDs und ausländerfeindliche Parolen in einem Heft für Notizen. Laut Staatsanwaltschaft Traunstein ist das Motiv des Jugendlichen unklar, es liege eben "in der Persönlichkeit des Täters". Von Rechtsextremismus könne keine Rede sein; denn Peyerl habe als "verschlossen und auffällig" gegolten.

Vier Rechtsextremisten überfallen im Berliner Bezirk Pankow in der Nacht zum 25. Mai 2000 den Sozialhilfeempfänger Dieter Eich. Der 60-Jährige wird in seiner Wohnung zusammengeschlagen und erstochen. Als Motiv nennen die "einen Assi klatschen". Polizei und Staatsanwaltschaft teilen erst drei Monate nach dem Verbrechen mit, dass die Täter der rechten Szene zuzuordnen sind.

Der 22-jährige Falko Lüdtke wird am 31. Mai 2000 in Eberswalde von einem Angehörigen der rechten Szene vor ein Taxi gestoßen und überfahren. Laut Zeugenaussagen hatte der Punk den 27-jährigen Mike B. zuvor wegen dessen Hakenkreuz-Tätowierung kritisiert. Mike B. räumt bei der Vernehmung ein, Falko Lüdtke bei einer Prügelei auf die Straße geschubst zu haben, leugnete aber jegliche politische Motivation und Vorsatz. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder geht nicht von einem politischen Hintergrund aus. Mike B. sitzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Der 39-jährige Mosambikaner Alberto Adriano wird am 11. Juni 2000 in Dessau von drei Neonazis erschlagen. Das Oberlandesgericht Halle verurteilt den 24-jährigen Enrico H. am 30. August zu lebenslanger Haft. Der 16-jährige Christian R. und der gleichaltrige Frank M. erhalten eine Haftstrafe von jeweils neun Jahren. Frank M. sagt während der Verhandlung: "Ich hab den Neger getreten, weil ich ihn hasse."

Der Obdachlose Klaus-Dieter Gerecke wird in der Nacht zum 24. Juni 2000 in Greifswald erschlagen. Als Tatverdächtige nimmt die Polizei einen 20-jährigen Mann und zwei 18 Jahre alten Frauen fest. Sie sollen von dem Obdachlosen Bier und Geld verlangt haben. Die drei Tatverdächtigen werden der rechten Szene zugeordnet.

Am 9. Juli 2000 überfallen fünf Rechtsextremisten in Wismar den Obdachlosen Jürgen S., um ihn zu berauben. Der 52-Jährige wird mit Schlägen und Tritten so schwer misshandelt, dass er kurze Zeit später seinen Verletzungen erliegt. Laut Polizei handelt es sich bei den geständigen Tätern um Rechtsextremisten. Dennoch kann die Tötung des Obdachlosen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Schwerin nicht als rechtsextreme Tat gewertet werden.

Der 51 Jahre alte Obdachlose Norbert Plath wird am 27. Juli 2000 in Ahlbeck (Vorpommern) von vier jungen Rechtsextremisten zu Tode geprügelt. In den Vernehmungen bei der Polizei nennen die Täter ihr Motiv: "Hass auf Obdachlose". Einer sagt, "Asoziale und Landstreicher gehören nicht ins schöne Ahlbeck."


Copyright © Frankfurter Rundschau



Mit jedem Tag meines Lebens erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können...

 Sprung  
Xobor Ein Kostenloses Forum | Einfach ein Forum erstellen
Datenschutz